1. Vorrang
Das Catering (Monacoria, Johannes Muhr, Wettersteinstraße 6, 82024 Taufkirchen, Tel: 0176 21374347, E-Mail: Kontakt@Monacoria.de) liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarung.
Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Catering Unternehmen gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots schriftlich bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von dem Caterer angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor schriftlich bestellt hat.
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
3. Lieferung/ Lieferbedingungen
Die Anlieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.
Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden nach besten Kräften eingehalten.
Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung.
Für Verspätung und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot/ Vertrag angegeben.
Das Catering ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen.
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden.
Bei Überziehung der Zahlungsfrist werde Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. erhoben.
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragsvolumens zu erbringen.
Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht, das Angebot jederzeit, jedoch bis maximal 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, anpassen zu lassen.
Änderungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.
Ab der dritten Änderung des Gesamtangebots belaufen sich die Kosten auf 20,00€ je Änderung.
Diese werden mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt.
5. Mängel
Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt er Dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.
6. Schadensersatzpflicht des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment, die
Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten/ gemieteten Equipments.
Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen.
Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen.
Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen:
- bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin 25% des Rechnungsbetrages
- bis 7 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages
- bis 4 Tage vor Veranstaltungstermin 75% des Rechnungsbetrages
danach 100% des Rechnungsbetrages.
Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft
wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
Geht der Caterer für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein,
so sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden Kosten zu ersetzen.
7. Termine
Bei sämtlicher Bestellung benötigt der Caterer mindestens 7 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl, um die
erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Die dem Caterer dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungs-
grundlage.
8. Haftungsausschuss
Eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien sind dem Caterer (Monacoria) schriftlich mitzuteilen. (siehe Kontaktformular)
Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, sind auf
Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen über-
nimmt der Caterer keine Haftung.
©Monacoria. Alle Rechte vorbehalten.
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